§1
Der Verein "Bild-Raum" mit Sitz in Zürich ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art.60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
§2
Der Verein unterstützt und fördert mit dem Vereinsvermögen und der Aktivität seiner Mitglieder einen nichtkommerziellen Galeriebetrieb in der Stadt Zürich, der insbesonders folgende Bedingungen erfüllt:
a:) Es sollen Künstlerinnen und Künstler Ausstellungsmöglichkeiten erhalten, die keine festen Galerieverpflichtungen haben.
b:) Es sollen thematische Ausstellungen im Sinne von Inszenierungen ermöglicht werden, die Einblick in eine besondere Problematik oder einen speziellen Aspekt der aktuellen Bildenden Kunst geben.
c:) Die Ausstellungen zeigen nicht alleine das kurzfristig aktuelle Schaffen eines Künstlers, sondern sie bezwecken auch einen Einblick in Entwicklung und Arbeitsprozess.
d:) Die Ansprüche an die Ausstellungen beinhalten, dass die Kunstwerke autark sind und von einer vertieften und ernsthaften bildnerischen Auseinandersetzung zeugen.
§3
Der Verein leitet die Galerie nicht selber.
§4
Die Aufnahme von Mitgliedern findet durch den Vorstand statt. Es können Einzelpersonen und juristische Personen aufgenommen werden.
§5
Der Jahresbeitrag für das darauffolgende Jahr wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§6
Die Quittung oder der Abschnitt des Einzahlungsscheines für den jährlichen Mitgliederbeitrag ist der Mitgliederausweis. Dieser berechtigt zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und zum vergünstigten Kauf von Werken der Ausstellungen.
§7
Ein Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages innerhalb der ersten 3 Monate der neuen Zahlungsperiode ist als Austritt zu verstehen. Ein schriftliches Austrittsgesuch ist nicht nötig.
§8
Die Organe des Vereins "Bild-Raum" sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. die Kontrollstelle
§9
Die Mitgliederversammlung hat folgende Kompetenzen:
1. Wahl des Vorstandes
2. Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle
3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
5. Auflösung des Vereins
6. Revision der Statuten
7. Wahl der Kontrollstelle
§10
Jedes Jahr findet im Zeitraum April-Juni eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Zusendung des Jahresberichtes mit dem Bericht der Kontrollstelle und der Traktandenliste mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin. Es können nur über traktandierte Inhalte Beschlüsse gefasst werden. Neu zu wählende Vorstandsmitglieder sowie Ausschlussanträge müssen mit der Einladung vorgeschlagen werden. Mitglieder haben das Recht, Anträge zur Beschlussfassung an der MV dem Vorstand zu unterbreiten. Das Geschäftjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Zu einer Statutenrevision oder einer Vereinsauflösung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Das zur Zeit einer Auflösung vorhandene Vereinsvermögen geht an eine Institution mit vergleichbaren Zielen.
§11
Ein Fünftel der Mitglieder kann eine MV einberufen. In diesem Fall gelten dieselben Bedingungen wie in §10.
§12
Einzelmitglieder und juristische Personen haben gleiches Stimmrecht. Juristische Personen sind an den Versammlungen mit einem Repräsentant vertreten.
§13
Der Vorstand leitet die Angelegenheiten des Vereins. Er hat folgende Aufgaben und Rechte:
1.) Einberufung der Mitgliederversammlung und Festlegung der Traktanden.
2.) Der Vorstand konstituiert sich selber (er bestimmt Präsident, Vizepräsident, Kassier und allfällige andere Verantwortungsbereiche)
3.) Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen und bestimmt, welche Galerie unterstützt, und unter welchen Bedingungen das Vereinsvermögen eingesetzt wird.
4.) Mitglieder des Vorstandes können die Leitung einer zu unterstützenden Galerie übernehmen.
5.) der Vorstand kann die Mitgliederzahl beschränken.
§14
Der/die von der MV gewählte Revisor/in prüft die Vereinsrechnung und legt den Bericht der Einladung zur jährlichen MV bei.
§15
Der Verein übernimmt als juristische Person keine Verpflichtungen gegen aussen.
7.Mai.1992
Urs Amstutz, Präsident Susan Häsler Müller, Kassierin

Betriebsstruktur/Finanzierung:
Die finanzielle Grundlagen des Galeriebetriebes sind folgende drei Säulen:
a: Defizitgarantien:
Anfänglich bezahlen wir aus eigenen Mitteln die Miete, die anfallenden Grundkosten (Heizung, Strom, Telephon usw) sowie Investitionen. Für übliche Einzelausstellungen finanzieren wir zudem den Druck und Versand (Adressen der Galerie) der einheitlich gestalteten Einladungskarten sowie die Presseinformation und allfällige Inserate. Die zusätzlichen Kosten muss der Ausstellende übernehmen. Bei thematischen Inszenierungen und Gruppenausstellungen werden die Kosten höher und Defizite der Normalfall sein.
In diesem Sinne ist diese Säule unter anderem eine Defizitgarantie von uns an den Galeriebetrieb für den Fall, dass anderweitig (siehe b und c) nicht genügend Geld zur Verfügung steht.
Ausstellungen, die in einem öffentlichen Interesse stehen und unsere finanzielle Situation durch einen erhöhten Aufwand überfordern, sollen dann durchgeführt werden, wenn aussenstehende staatliche oder private Institutionen oder Sponsoren bereit sind, eine Defizitgarantie zu übernehemen.
b: Vereinsmittel:
Die Mittel des Unterstützungsvereins "Bild-Raum" sollen einen Teil oder das ganze Defizit der Ausstellungen sowie Investitionen (Einrichtung und Renovation) decken. Ueberschüsse werden als Fonds für aufwendige Ausstellungen und Invstitionen zurückbehalten. Die Vereinsmittel, die im Wesentlichen aus den Mitgliederbeiträgen bestehen, werden vom Vereinsvorstand verwaltet.
c: Verkauf: Je nach Ausstellungstyp gehen 10 - 30 Prozent der Einnahmen verkaufter Werke an die Galerie.
Ausgaben: - Investitionen
- Raummiete (mit Heizung und Strom)
- Druck und Versand einer Einladung
- Presseinformation, Inserate
- ev. Hütedienst
Einnahmen: - ein Prozentsatz der verkauften Werken
- Mitgliederbeiträge des Vereins
- Gönnerbeiträge
Defizitgarantie- des Betriebsteams
- von aussenstehenden Institutionen oder Sponsoren.
Rechenschaft: Zuhanden allfälliger Sponsoren sowie der Vereinsmitglieder ist halbjährlich eine Abrechnung über Aufwand und Ertrag einsehbar. Für die Vereinsmitglieder wird zudem jährlich ein Bericht verschickt.
Ablauf der Ausstellungen:
Da verschiedene Arten von Ausstellungen stattfinden, kann kein einheitlicher Betriebsablauf festgelegt werden. Es sind folgende Varianten denkbar:
a: Einzelausstellungen von uns inszeniert:
In diesem Fall garantieren wir die Miete sowie Druck und Versand einer Karte und die Presseinformation. Wir werden zusammen mit dem/der KünstlerIn die Ausstellung einrichten sowie mit Hilfe des/der KünstlerIn und allfälligen Helfern den Hütedienst übernehmen.
30 Prozent der Einnahmen gehen an die Galerie.
b: Einzelausstellungen von Aussenstehenden inszeniert:
Hier übernimmt der/die KünstlerIn sämtliche Kosten und die Galerie verlangt einen reduzierten Prozentsatz des Verkaufs. Der Betreuungsdienst wird von Fall zu Fall vereinbart.
c: Thematische Ausstellungen:
In diesen Fällen übernehmen wir sämtliche Unkosten. 30 Prozent der Einnahmen gehen an die Galerie. Defizite sollen durch die Vereinsmittel oder Sponsoren gedeckt werden. Der Hütedienst wird von uns und allfälligen Helfern organisiert werden.
Donnerstag bis Samstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Grundgedanke:
Die Kriterien der Ausstellungen werden durch unsere Begeisterung und gemeinsamen wie individuellen Interessen dem Kunstwerk gegenüber gegeben. Diese Ansprüche beinhalten, neben den nicht verbalisierbaren stimmungsmässigen Gemeinsamkeiten, in erster Linie die untrennbare Einheit des einzelnen Kunstwerks als einer Arbeit, in der sich weder Form noch Inhalt, weder Botschaft noch Erscheinung trennen lassen. Sie beinhalten ebenso eine Erfahrung von einer vertieften Auseinandersetzung, einer Suche oder Obsession im jeweiligen Medium und der jeweiligen Thematik, dass eine eigene, unvergleichbare und auch aktuelle Welt in den Arbeiten zum Ausdruck kommt, ohne auf einen aufgesetzten konzeptuellen und intellektuellen Halt oder ein modernes Ausstellungsdesign angewiesen zu sein. Neben der Präsentation von Werken der Bildenden Kunst erhoffen wir uns vom Ausstellungsbetrieb Gespräche und weitergehende Veranstaltungen im persönlichen Rahmen sowie im Einbezug interessierter Kreise.
Die Ausstellungen sollen unseren Interessen, der Raumsituation und dem Profil der Galerie entsprechen. Sie richten sich nach einem Schwerpunkt wie z.B. Malerei (erstes Jahr), Zeichnung/Entwurf, kleine Objekte. Zudem sollen Ausstellungen mit eingegrenzter Thematik durchgeführt werden, in der mehrere Künstler und Künstlerinnen teilnehmen können.
Schwergewicht:
Wie im Zweckartikel der Vereinstatuten des Fördervereins "BILD RAUM", lassen sich die inhaltlichen Richtlinien einfach zusammenfassen:
a:) Es sollen Künstlerinnen und Künstler Ausstellungsmöglichkeiten erhalten, die keine festen Galerieverpflichtungen haben.
b:) Es sollen thematische Ausstellungen im Sinne von Inszenierungen ermöglicht werden, die Einblick in eine besondere Problematik oder einen speziellen Aspekt der aktuellen Bildenden Kunstgeben.
c:) Die Ausstellungen zeigen nicht alleine das kurzfristig aktuelle Schaffen eines Künstlers, sondern sie bezwecken auch einen Einblick in Entwicklung und Arbeitsprozess.
d:) Die Ansprüche an die Ausstellungen beinhalten, dass die Kunstwerke autark sind und von einer vertieften und ernsthaften bildnerischen Auseinandersetzung zeugen.
Lutherstr. 30 8004 Zürich, 7.Mai 1992
Stephan Forster, Mario Leimbacher, Reto Müller